Kostenträger
Die Kosten der isolierten heilpädagogischen Förderung für Kinder vor dem Schuleintritt werden vom Bezirk Oberbayern im Rahmen der Eingliederungshilfe nach §53SGB XII übernommen.
Dazu bedarf es eines ärztlichen Attestes von Allgemein-, Kinder oder Facharzt sowie eines Antrages beim Bezirk auf Übernahme der Kosten für die isolierte heilpädagogische Maßnahme.
Gerne unterstützen wir Sie bei der Antragsstellung - sprechen Sie uns einfach an.